Die Numerierung der FAO-Gebiete erfolgt durch Nachsetzen weiterer Ziffern und Buchstaben. Aus Gründen der besseren Darstellbarkeit sind die führenden Ziffernfolgen einheitlich auf einen Buchstaben verkürzt, dahinter zweistellig die Kennung für einen Fangplatz, See- oder Flughafen (z.B. W-1a Bananenbank, sonst auf Grenze von 21.1.C zu 21.1.D). Eine Zusammenstellung der verschiedenen Bezeichnungen/Benennungen in: